Reisevertrag, Zahlung, Leistungen
§1 Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde SEAWOLF – Diving Safari Red Sea den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann per Fax oder E-Mail erfolgen. Sie erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.
Der Kunde ist für seine vertragliche Verpflichtung sowie für seine eigene verantwortlich. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch SEAWOLF – Diving Safari zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form. Mit Abschluss des Vertrages oder unmittelbar danach sendet SEAWOLF – Diving Safari dem Kunden die Rechnung auch als Bestätigung zu.
§2 Zahlung
Mit dem Versand der Rechnung/Bestätigung wird eine Anzahlung von 20 % gefordert. Die Restzahlung hat spätestens 5 Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen, wie auf der Rechnung angegeben, sofern die Reise nicht mehr aus Gründen in Ziffer 6.1) oder 6.2) storniert werden kann. Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn muss der Kunde den gesamten Betrag sofort bezahlen. Wenn der Gesamtbetrag bis zum Reisebeginn nicht bezahlt ist, ist SEAWOLF – Diving Safari von der Verpflichtung entbunden und kann die entsprechende Rücktrittsentschädigung verlangen, sofern kein Leistungsverweigerungsrecht besteht.
§3 Leistungen
Willkommen am Flughafen durch unseren Reiseleiter. Er erwartet den Kunden mit einem Schild von SEAWOLF-Safari oder dem Reisebüro und dem Visum am Flughafen. Der Reiseleiter notiert die Flugdaten jedes Kunden für den Rückflug und bestätigt diese.
IM SAFARIPREIS INKLUDIERT. Vollpension, 3 - 4 Tauchgänge pro Tag (abhängig vom Wetter und der Reisezeit, Nachttauchgänge in Marine Parks sind verboten), Flasche, Bleigurt, Blei, Luft, Tauchguide, alkoholfreie Getränke. Zusätzliche Kosten sind auf unserer Website aufgeführt.
§4 Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Reisevertrag, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht von SEAWOLF – Diving wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, wenn die geänderten Leistungen mangelhaft sind. SEAWOLF – Diving Safari ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über Änderungen oder Abweichungen zu informieren.
Bei Bedarf wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5 % nach Vertragsschluss oder im Falle einer erheblichen Änderung der Reiseleistungen kann der Kunde kostenfrei zurücktreten oder an einer mindestens gleichwertigen Reise teilnehmen, wenn SEAWOLF – Diving Safari in der Lage ist, eine solche Reise ohne Preiserhöhung für den Kunden anzubieten.
Umbuchung, Stornierung
§5 Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei SEAWOLF – Diving Safari. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wenn der Kunde vom Reisevertrag zurücktritt oder die Reise nicht antritt, wird SEAWOLF – Diving Safari Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. SEAWOLF – Diving Safari kann diesen Anspruch unter Berücksichtigung der folgenden Staffelung nach dem Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und vereinbartem Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
STORNIERUNG PRO PERSON
- pauschal 10 % des Reisepreises
- ab 45. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20%
- ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
- ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
- ab 14. bis 2. Tag vor Reiseantritt 75%
- 24 Stunden vor Reiseantritt 100%
STORNIERUNG BEI HALB- UND VOLLCHARTER
- pauschal 10 % des Reisepreises
- ab 60. bis 45. Tag vor Reiseantritt 20%
- 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 50%
- 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 75%
- 19. Tag bis Reiseantritt 100%
5.2. Wenn auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Abflugortes, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, kann SEAWOLF – Diving Safari eine Umbuchungsgebühr pro Person verlangen.
5.3. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die eventuell entstehenden Mehrkosten. Wenn eine gebuchte Reise nicht angetreten wird oder das Boot aufgrund von Gründen, die nicht bei SEAWOLF liegen, bei eigener Anreise verpasst wird, ist dies kein Rücktritt vom Reisevertrag, sodass Sie verpflichtet sind, den vollen Reisepreis zu zahlen.
§6 Rücktritt und Kündigung durch SEAWOLF – Diving Safari
SEAWOLF – Diving Safari kann in folgenden Fällen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten:
6.1 Bis 2 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde.
In jedem Fall ist SEAWOLF – Diving Safari verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise zu informieren und ihm die Rücktrittserklärung zuzusenden.
Der Kunde erhält den bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Wenn sich zu einem früheren Zeitpunkt herausstellt, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, muss SEAWOLF – Diving Safari den Kunden unverzüglich informieren.
6.2. Bis 4 Wochen vor Reisebeginn
Wenn die Durchführung der Reise für SEAWOLF – Diving Safari nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten unzumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen so gering ist, dass SEAWOLF – Diving Safari bei Durchführung der Reise die wirtschaftliche Opfergrenze überschreiten würde.
Das Rücktrittsrecht für SEAWOLF – Diving Safari besteht nur, wenn sie die Umstände nicht zu vertreten haben (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn sie ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreiten. Wenn die Reise aus diesem Grund storniert wird, erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis sofort zurück. Zusätzlich werden seine Buchungskosten erstattet, falls er das Ersatzangebot nicht annimmt.
Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
§7 Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl SEAWOLF – Diving Safari als auch der Kunde den Vertrag kündigen.
Höhere Gewalt sind unvermeidbare Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen jeglicher Art, insbesondere Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme, Vulkanausbrüche, Pandemien, aber auch unvorhersehbare Zwischenfälle wie Unruhen, Blockaden, Boykotte, Feuer, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution.
Wird der Vertrag gekündigt, erstattet SEAWOLF – Diving Safari alle bereits geleisteten Zahlungen.
§8 Gewährleistung
8.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. SEAWOLF – Diving Safari kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. SEAWOLF – Diving Safari kann auch dadurch Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. SEAWOLF – Diving Safari kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
8.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen.
Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Reise das Verhältnis des Wertes der Reise in mangelfreiem Zustand zum wirklichen Wert gestanden hätte. Die Minderung tritt nicht ein, wenn der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
8.3. Kündigung des Vertrages
Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und leistet SEAWOLF – Diving Safari innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde den Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen, in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßigerweise durch schriftliche Erklärung.
Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Fortsetzung der Reise aufgrund eines für SEAWOLF – Diving Safari erkennbaren wichtigen Grundes nicht zuzumuten ist. Die Bestimmung einer Frist für die Abhilfe ist nur dann entbehrlich, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von SEAWOLF – Diving Safari verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Er schuldet SEAWOLF – Diving Safari den Teil des Reisepreises, der auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfällt, sofern diese für ihn von Interesse waren.
8.4. Schadensersatz
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Reisemangel beruht auf einem Umstand, den SEAWOLF – Diving Safari nicht zu vertreten hat.
§9 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist ein Anspruch auf Minderung ausgeschlossen.
§10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
§11 Gerichtsstand
Der Kunde kann SEAWOLF – Diving Safari nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von SEAWOLF – Diving Safari gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von SEAWOLF – Diving Safari maßgebend.